Reform der Verhältnisse zwischen Staat und Religion

Einführung eines weltanschaulich neutralen Werteunterrichts für alle Schüler.

Finanzierung der Glaubensgemeinschaften über eine freiwillige Kirchensteuer.

Umfunktionalisierung eines Teils der Kirchengebäude.

Attraktivere Zeremonien und Dienstleistungen für nicht-religiöse Bürger

Religiöse wie nicht-religiöse Weltanschauungen sind Privatangelegenheiten, die einerseits mit Blick auf die Werte einer Gesellschaft eine konstitutive Rolle spielen, die aber anderseits von Natur aus streitbar sind. Wegen ihres kontroversen Charakters fordern déi gréng, dass die Finanzierung weltanschaulicher Organisationen bzw. Kirchen  weltanschaulich gerecht, d.h. gemäß dem Prinzip bürgerlicher Selbstbestimmung zu erfolgen hat. In diesem Sinne schlagen déi gréng die Einführung einer freiwilligen Kirchensteuer vor, die es dem Einzelnen erlaubt, selber zu bestimmen, ob er eine Religion finanziell unterstützen möchte oder nicht. Darüber hinaus bleiben déi gréng aber auch für andere Ansätze offen, die dem Prinzip der Selbstbestimmung Rechnung tragen.

Falls sich eine entsprechende Nachfrage manifestieren sollte, muss ein neues Modell auch offen sein für die Integration einer Vereinigung, welche die Interessen von Atheisten vertritt. Mit Blick auf nicht-religiöse Zeremonien und Dienstleistungen erkennen déi gréng ein defizitäres Angebot und wollen sich für ihren flächendeckenden Ausbau einsetzen.

Auf kommunaler Ebene treten déi gréng für die Umfunktionalisierung eines Teils der Kirchengebäude ein, die so für andere soziale oder kulturelle Zwecke genutzt werden könnten, wie es im Ausland gängige Praxis ist.

Im Rahmen der anstehenden Verfassungsreform fordern déi gréng, dass die Verfassungsartikel über die (finanziellen) Verhältnisse zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften gestrichen werden und durch einen einzigen ersetzt werden, welcher besagt, dass die genannten Verhältnisse per Gesetz geregelt werden.

Déi gréng setzen sich weiterhin für die Einführung eines weltanschaulich neutralen Werteunterrichts für alle Schüler ein. Die Aufteilung der Schüler aufgrund der Religionszugehörigkeit ihrer Eltern in einen Religionsunterricht und eine „Morale Laique“ fördert (gerade bei der Wertevermittlung) die gesellschaftliche Segregation, was dem Integrationsauftrag der Schule widerspricht.

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Eine Antwort zu Reform der Verhältnisse zwischen Staat und Religion

  1. Steierzueler schreibt:

    Gleiches sollte dann aber auch für alle Vereine gelten. Wieso soll ein Steuerzahler der unsportlich ist, mit seinen Steuern Sporthallen finanzieren? Auch Sportvereine sollen sich dann nur noch durch Mitgliederbeiträge tragen. Und ich sehe dann auch nicht ein wieso Leute die keine Kinder haben, Schulen mitfinanzieren sollen…. Gleiches Recht für alle heißt auch gleiches Recht für alle Vereinigungen und Organisationen.

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